Brutto-Netto-Rechner
Berechnen Sie Ihr Nettogehalt nach Steuern und Sozialabgaben.
Brutto-Netto-Rechner — Wie viel bleibt vom Bruttogehalt netto übrig?
Ein Brutto-Netto-Rechner (auch Gehaltsrechner oder Lohnrechner) ist das unverzichtbare Werkzeug bei Gehaltsverhandlungen, Jobwechseln oder jährlichen Gehaltserhöhungen. Er berechnet auf den Cent genau, welcher Betrag nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) monatlich auf Ihr Girokonto überwiesen wird.
Mathematische Berechnung des Nettogehalts
Das monatliche Nettogehalt errechnet sich nach folgender Grundformel:
Nettogehalt = Bruttogehalt − Lohnsteuer − Solidaritätszuschlag / Kirchensteuer − Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung
- Gesetzliche Rentenversicherung: 18,6 % Gesamtbeitrag (Arbeitnehmeranteil: 9,3 %).
- Gesetzliche Krankenversicherung: 14,6 % Grundbeitrag + durchschn. 1,7 % Zusatzbeitrag (Arbeitnehmeranteil: ca. 8,15 %).
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 % Gesamtbeitrag (Arbeitnehmeranteil: 1,3 %).
- Pflegeversicherung: ca. 2,2 % bis 4,0 % je nach Elterneigenschaft und Kinderanzahl.
Rechenbeispiel: 3.500 € Bruttomonatsgehalt (Steuerklasse 1)
Für einen kinderlosen Angestellten in Steuerklasse 1 bei 3.500 € Bruttomonatsgehalt in Deutschland:
- Bruttogehalt: 3.500,00 €
- Lohnsteuer: ca. −485,00 €
- Sozialversicherungsbeiträge gesamt (ca. 20,5 %): ca. −717,50 €
- Auszahlungsbetrag (Nettogehalt): ca. 2.297,50 € netto
Die 50/30/20-Budgetregel für Ihr Nettogehalt
| Anteil | Ausgabenkategorie | Typische Posten | Budget bei 2.300 € Netto |
|---|---|---|---|
| 50% | Grundbedürfnisse | Warmmiete, Lebensmittel, Strom, Versicherungen, Mobilität | 1.150 € / Monat |
| 30% | Persönliche Wünsche | Freizeit, Gastronomie, Urlaub, Hobbys, Shopping | 690 € / Monat |
| 20% | Sparen & Altersvorsorge | ETF-Sparpläne, Notgroschen, Schuldentilgung | 460 € / Monat |
Überblick über die 6 Steuerklassen in Deutschland
Die Höhe des monatlichen Lohnsteuerabzugs hängt maßgeblich von der Steuerklasse ab: Klasse 1 für Ledige; Klasse 2 für Alleinerziehende; Klassen 3 und 5 bzw. Klasse 4/4 für Verheiratete; Klasse 6 für Nebenjobs und Zweitarbeitsverhältnisse.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Im Durchschnitt betragen die Gesamtabzüge (Steuern plus Sozialabgaben) bei Vollzeitbeschäftigten je nach Einkommen und Steuerklasse zwischen 35 % und 45 % des Bruttogehalts.
Verheiratete Paare mit stark unterschiedlichem Einkommen nutzen oft die Kombination 3/5: Der Hauptverdiener in Klasse 3 zahlt deutlich weniger Lohnsteuer, während der Zweitverdiener in Klasse 5 höhere Abzüge hat.
Aufgrund des progressiven Steuertarifs wird der Mehrverdienst mit dem Grenzsteuersatz besteuert. Von 200 € Bruttoerhöhung verbleiben netto meist rund 100 € bis 120 €.
Arbeitgeber können steuerfreie Sachbezüge gewähren (z. B. 50 € monatlich als Gutscheinkarte, Jobrad-Leasing oder betriebliche Altersvorsorge), die brutto wie netto beim Arbeitnehmer ankommen.
Der Grundfreibetrag ist der Betrag des zu versteuernden Einkommens, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt (über 11.700 € im Jahr).
Die Beitragsbemessungsgrenzen sind inzwischen weitgehend angeglichen, jedoch unterscheidet sich die Kirchensteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %) und der Pflegeversicherungsbeitrag in Sachsen.